Häufig werden Waren aus China mit der Lieferbedingung DDP also (delivered duty paid / geliefert verzollt)erworben. Diese Lieferkondition ist bei vielen Amazon-FBA-Händlern sehr beliebt, weil sich der Händler nicht um den Transport und um die Versteuerung kümmern muss.
Aber Achtung:
Der chinesische Hersteller braucht für die Zollabwicklung einen Vertreter innerhalb der europäischen Union. Hierbei gibt es zwei Arten von Vertretung:
Direkte Vertretung: Diese handelt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Eine direkte Vertretung ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber (also der Hersteller der Ware) in der EU sitzt. Das ist in diesem Fall nicht zutreffend. Es ist damit nur die zweite Art, nämlich die indirekte Vertretung, möglich.
Indirekte Vertretung: Diese handelt auf eigene Rechnung im Namen des Auftraggebers.
Sobald die indirekte Vertretung, also die Spedition, auf eigene Rechnung handelt, haftet diese auch für die Einfuhrabgaben und muss damit die Verantwortung für die korrekte Abwicklung tragen. Das will der Spediteur in den meisten Fällen nicht und es kommt sehr häufig vor, dass der Spediteur den europäischen Amazon-FBA-Händler als Auftraggeber angibt (sozusagen eine Falschmeldung des Auftraggebers; der Händler weißt davon nichts). Der Spediteur tritt folglich als direkter Vertreter auf und kann sich somit der Haftung entziehen.
In der Buchhaltung wird ein Warenimport aus dem Drittland gebucht, wozu es allerdings keine Unterlagen zur Importabwicklung(Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer) gibt. Im Falle einer Steuerprüfung könnten seitens der Finanz eine Nachverzollung und eine entsprechende Strafe festgesetzt werden.
Ein weiteres Problem gibt es bei der Einfuhrumsatzsteuer. Der Amazon-Seller hat in der Regel das Recht diese als Vorsteuer wieder abzuziehen. Dafür müsste diese aber vom Spediteur an den Amazon-FBA-Händler in Rechnung gestellt werden oder direkt am Abgabenkontogebucht werden. Im Fall von DDP liegt jedoch keine derartige Rechnung vom Spediteur vor (der wird ja vom chinesischen Hersteller beauftragt) weshalb die Einfuhrumsatzsteuer für den Seller damit zum Kostenfaktor wird.
Wir empfehlen für den Warentransport einen europäischen Spediteur zu beauftragen der die Zollabwicklung und die Einfuhrumsatzsteueranmeldung vornimmt. Aus eigener Erfahrung hat sich die Lieferbedingung FOB (free on board) Ningbo oder FOB Shanghai sehr bewährt.